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   OLG Frankfurt, 08.10.1991 - 20 W 250/91   

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https://dejure.org/1991,2169
OLG Frankfurt, 08.10.1991 - 20 W 250/91 (https://dejure.org/1991,2169)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 08.10.1991 - 20 W 250/91 (https://dejure.org/1991,2169)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 08. Oktober 1991 - 20 W 250/91 (https://dejure.org/1991,2169)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bindung des Rechtsbeschwerdegerichts an eine tatrichterliche Auslegung bei Feststellung von Auslegungsfehlern

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 2065 Abs. 2, § 2085

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1992, 72
  • MDR 1992, 162
  • FamRZ 1992, 226
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 18.11.1954 - IV ZR 152/54

    Zeitpunkt des Nacherbfalls

    Auszug aus OLG Frankfurt, 08.10.1991 - 20 W 250/91
    Es kann daher dahingestellt bleiben, ob auch für den Fall der Pflegebedürftigkeit eine unzulässige Vertretung im Willen angenommen werden müßte (§ 2065 Abs. 2 BGB ; dazu [BGH] BGHZ 15, 199 = FamRZ 1955, 209 = NJW 1955, 100; NJW 1965, 2201) oder nicht, weil die Erblasserin - und nicht ein Dritter - dann den Erben selbst bestimmt haben würde.
  • LG Frankfurt/Main, 18.11.1986 - 9 T 682/86
    Auszug aus OLG Frankfurt, 08.10.1991 - 20 W 250/91
    Denn insoweit hat die Erblasserin unzulässigerweise die Bestimmung des Erben anderen überlassen, nämlich dem, der sich zuerst um ihre Beerdigung kümmert (vgl. auch LG Frankfurt, MDR 1987, 762).«.
  • BayObLG, 26.03.1996 - 1Z BR 111/94

    Erbenermittlung von Amts wegen durch das Beschwerdegericht

    In Betracht kommt freilich, daß die in dem Testament mit den Worten "mein Häuschen mit Garten in B. soll daßjenige bekommen, der mich in Krankheit pflegt und mich betreut, das Grab übernimmt und mindestens 30 Jahre erhält und pflegt" umschriebene Verfügung mangels hinreichender Bestimmtheit wirkungslos ist (§ 2065 Abs. 2 BGB ; vgl. dazu BayObLG FamRZ 1992, 987; BayObLGZ 1992, 296, 300; OLG Frankfurt OLGZ 1992, 271 und NJW-RR 1995, 711 ).
  • OLG Frankfurt, 13.02.1995 - 20 W 394/94

    Wirksamkeit nicht unterschriebener testamentarischer Anordnungen

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  • BayObLG, 19.10.1992 - 1Z BR 13/92
    Für den Senat besteht ebenso wie für das LG kein Anlaß, abschließend zu entscheiden, ob die von der Erblasserin genannten, sehr allgemein gehaltenen Kriterien ausreichen, die Person des Bedachten als so hinreichend bestimmt anzusehen, daß sie von jeder mit genügender Sachkunde ausgestatteten Person bezeichnet werden können (vgl. BGHZ 15, 199 [202] = NJW 1955, 100; zur Eignung der von der Erblasserin genannten Kriterien s. auch BayObLG, FamRZ 1991, 610 und FamRZ 1992, 987 sowie OLG Frankfurt, OLGZ 1992, 271).
  • BayObLG, 12.03.1992 - BReg. 1 Z 69/91
    Ob sich nach der Beisetzung jemand um das Grab bemüht, wie es der Erblasser erwartet hatte, müsste daher ein Dritter nach seinem Ermessen bestimmen, so dass es insoweit an einer letztwilligen Verfügung des Erblassers fehlt (BayObLG, FamRZ 1991, 610, 611; vgl. ferner OLG Frankfurt, NJW-RR 1992, 72, 73).
  • BayObLG, 12.03.1992 - 1 BReg.Z 69/91

    Notwendigkeit der Bestimmung der Person des Bedachten durch den Erblasser selber;

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